Dürfen Staatsdiener Nebenjobs ausüben?
Frage von Manoli: Dürfen Staatsdiener Nebenjobs ausüben?
Ich kenne viele Beamte, Staatsangestellte und Politiker, die arbeiten nebenher für Versicherungen und Bausparkassen.
Beste Antwort:
Answer by John D
Beamte dürfen das nur mit Genehmigung ihrer Amtsleitung.
Bei Politikern ist das anders – die haben ja eigentlich ihren Job und machen nebenbei Politik. Nur Minister dürfen keine andere Berufstätigkeit ausüben.
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4 Leser haben diesen Beitrag kommentiert
25.01.2012 - 09:01:15Sie dürfen das, wenn es Ihr Vorgesetzter genehmigt hat. Die Nebentätigkeit darf nicht so umfangreich sein, daß der Dienst darunter leidet. Ein Beamter muß sich in erster Linie voll seinem Dienst widmen. Außerdem darf er durch die Nebenbeschäftigung nicht in Interessenkonfliktze geraten.
Rechtsgrundlage des Nebentätigkeitsrechts für Beamte sind die §§ 97 – 105 BBG und die Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die entsprechenden Beamtengesetze (§ 40 BeamtStG) und Verordnungen der Länder.
blauerplanet1 hat Recht. Nebenjobs für Beamte sind streng geregelt aber dennoch möglich. Allerdings nicht nur im BBG sondern hauptsächlich in den Beamtengesetzen der Länder, z. B. Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Ferner darf die Nebentätigkeit nicht im Widerspruch zum Beamtentum stehen. Ein Job als Kellner oder Türsteher, etc. wird niemals erlaubt.
Die Erlaubnis zur Nebentätigkeit holt man sich beim direkten Dienstvorgesetzten ein, meistens ein Landesamt des jeweiligen Ministeriums oder (wie bei mir) beim Polizeipräsidium…
Halt ! Auch Minister (Länderebene z.b.) dürfen nebenbei in Aufsichtsräten sitzen – es soll Politiker geben die so nicht nur 12 – 16 Nebeneinkünfte haben – wobei die Bezahlung dafür pro Stelle bei 100.000,- bis 250.000,- im Jahr liegt.
Man braucht doch geregeltes Einkommen FÜR DANACH:::::::::::
Wenn der Dienstherr der Nebentätigkeit zugestimmt hat, ist dies durchaus legitim. Wie schon gesagt gibt es allerdings Nebenjobs die nicht genehmigungsfähig sind. Anders als in den USA gehören dazu eindeutig die so genannten “Türsteherjobs”. Man unterscheidet aber auch zwischen genehmigungspflichtigen und anzeigepflichtigen Nebenjobs.
Das zählt dann allerdings nicht, wenn der z.B. der Ehepartner eine Gaststätte betreibt, hier kann der Beamten ohne Genehmigung mithelfen.